und kann eine Menge Geld kosten!
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die unverzichtbare Absicherung gegen Vermögensschäden ganz gleich ob aus der Erbringung unterschiedlichster Dienst- oder Werkleistungen oder im Rahmen ehrenamtlichen Engagements.
Vermögensschäden sind solche Schäden, die kein Sach- oder Personenschaden sind oder als Folge aus diesen entstehen oder entstanden sind.
Dies gilt für Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Interessen wahrnehmen (z. B. Inkassobüros, Hausverwalter und Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Vereine).
Aber auch für all jene Betriebe und Berufsgruppen, die durch Fehler bei der Auftragsdurchführung einen Vermögensschaden verursachen (Sachverständige, Anzeigenexpeditionen, Autoren, IT-Dienstleister, Werbeagenturen, Zeitungsverlage, etc.).
Folgende Berufsgruppen beraten wir zur Vermögensschadenversicherung:
Für bestimmte Berufsgruppen wird eine sogenannte Eigenschadenversicherung angeboten. Hier werden fahrlässige Pflichtverletzungen von eigenen Mitarbeitern und der daraus entstehende Eigenschaden des Arbeitgebers versichert.
Für ein Angebot nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sollte Ihr Beruf oder Ihre Tätigkeit nicht aufgeführt sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.