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Hundehalterhaftpflicht
Hunde sind nicht automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ihr Vierbeiner braucht eine eigene Hunde-Haftpflichtversicherung.
Warum?
Als Hundehalter werden Sie nicht erst bei Verschulden sondern bereits alleine durch den Besitz eines Hundes im Zweifel haftpflichtig. Man nennt diese vereinfachte Haftung "Gefährdungshaftung". Die Gefährdungshaftung kennen Sie auch als Führer eines Kraftfahrzeugs im Strassenverkehr.
Ihr Hund rennt auf eine andere Person zu, diese Person erschreckt sich und stürzt deswegen. Alleine dieser Vorfall löst bereits eine Schadenersatzpflicht, für den Fall eines Personen-und/oder Sachschadens des Betroffenen,beim Hundehalter aus.
Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt ab Meldung des Schadens alle weiteren Schritte. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern.
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