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Hundehalterhaftpflicht

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Hundehalterhaftpflicht

Hunde sind nicht automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ihr Vierbeiner braucht eine eigene  Hunde-Haftpflichtversicherung.

Warum?

Als Hundehalter werden Sie nicht erst bei Verschulden sondern bereits alleine durch den Besitz eines Hundes im Zweifel haftpflichtig. Man nennt diese vereinfachte Haftung "Gefährdungshaftung". Die Gefährdungshaftung kennen Sie auch als Führer eines Kraftfahrzeugs im Strassenverkehr.

Ihr Hund rennt auf eine andere Person zu, diese Person erschreckt sich und stürzt deswegen. Alleine dieser Vorfall löst bereits eine Schadenersatzpflicht, für den Fall eines Personen-und/oder Sachschadens des Betroffenen,beim Hundehalter aus.

Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt ab Meldung des Schadens alle weiteren Schritte. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern.


Sie finden hier begrenzte Auswahl empfohlener Versicherer, die ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. Auf meiner Empfehlungsliste befinden sich noch eine Vielzahl weiterer Versicherer mit außergewöhnlichen Deckungserweiterungen. Für mehr Informationen kontaktieren Sie mich bitte über das Kontaktformular oder rufen Sie während der Geschäftszeiten an.


Aktuelle Empfehlungen für Sie:

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Darauf sollten Sie bei dem Produktabschluss achten:

  • Die optimale Versicherungssumme. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte sowohl in der Tierhalter- als auch in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mindestens pauschal 5 Mio. Euro betragen.
  • Beitrag senken. Die Beitragshöhe richtet sich nach Art und Anzahl der Tiere und der vereinbarten Deckungssumme. Eine jährliche Zahlungsweise ist die günstigste Variante. Senioren und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wird meistens ein Nachlass gewährt.
  • Urlaubsreisen und Auslandsaufenthalte. Welche Auflagen für Ihren Vierbeiner am Urlaubsort bestehen, können Sie durch einen Anruf beim dortigen Ordnungsamt klären. Bei längeren Auslandsaufenthalten besteht zumeist Versicherungsschutz für drei Jahre innerhalb der EU, in anderen Regionen für ein Jahr.
  • Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten. Überprüfen Sie in den Leistungstexten, ob der gewünschte Versicherungsvertrag den Zusatz „Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten“ beinhaltet. Dann leistet die Versicherung auch, wenn Sie Ihren Halterpflichten (z.B. Anleinen des Hundes) nicht nachgekommen sind. Dieser Einschluss ist wichtig, da die Vorschriften in Städten und Gemeinden häufig sehr unübersichtlich sind.
  • Einschluss von Fremdreiterrisiko prüfen. Reitet hin und wieder ein Gast auf Ihrem Pferd, sollte das Fremdreiterrisiko im Versicherungsvertrag enthalten sein. Ist diese Leistung abgedeckt, kommt der Versicherer für Schäden auf, die dem Fremdreiter widerfahren (z.B. Regressansprüche der Krankenversicherung bei Verletzungen). Prüfen Sie den Leistungstexten, ob dieser Zusatz versichert ist.